AGB
Die Bedingungen für Entwicklungsaufträge, für das Guthaben und für die Nutzung von DashCL. Kurz gehalten und im Zweifel zu Ihren Gunsten auslegbar — ein Text, den niemand liest, weil er unlesbar ist, schützt niemanden.
01§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Anbieter
- Kevin Feiler Einzelunternehmen, handelnd unter der Marke energetiq
- Inhaber
- Kevin Feiler
- Anschrift
- Talstr. 19, 71229 Leonberg
- info@energetiq.eu
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Entwicklungsleistungen, Beratung und die Überlassung der Software DashCL.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande. Alle Preisangaben sind deshalb Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Die Ausführung einer Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ist keine Zustimmung.
02§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung von Leistungen und Stundensätzen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Eine Anfrage über das Formular ist ein Angebot des Auftraggebers zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Der Vertrag kommt erst mit einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform zustande, in der Leistungsumfang, Stundensatz und Obergrenze genannt sind.
(3) Ein Konto auf dieser Website zu eröffnen begründet für sich genommen keinen entgeltlichen Vertrag.
03§ 3 Leistungen und Mitwirkung
(1) Geschuldet ist die im Auftrag beschriebene Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, soweit er von Umständen abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen — etwa Platzierungen in Suchmaschinen oder das Verhalten Dritter.
(2) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Angaben, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an bereitgestellten Inhalten die nötigen Rechte hält. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
04§ 4 Vergütung nach Aufwand und die Obergrenze
(1) Abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit zu dem im Auftrag vereinbarten Stundensatz. Die Zeiterfassung erfolgt minutengenau; aufgerundet wird auf angefangene Minuten.
(2) Vor Beginn der Arbeit wird eine Obergrenze in Textform vereinbart. Ist sie erreicht, wird die Arbeit unterbrochen und der Auftraggeber unterrichtet. Über die Obergrenze hinaus wird nur nach ausdrücklicher Erweiterung in Textform gearbeitet.
(3) Absatz 2 ist keine Nebenabrede, sondern der Kern dieser Preisgestaltung: Ohne Obergrenze wäre eine Abrechnung nach Aufwand eine Verpflichtung ohne bezifferbares Ende.
(4) Der Auftraggeber erhält je Arbeitsabschnitt einen Nachweis mit Zeitraum, gemessener Nettozeit und Beschreibung. Pausen ohne nachweisbare Tätigkeit werden nicht berechnet.
(5) Kosten für KI-Werkzeuge werden als eigener Posten zum Einkaufspreis weitergegeben und nicht in den Stundensatz eingerechnet. Auch für sie gilt eine gesondert vereinbarte Obergrenze.
05§ 5 Guthaben
(1) Leistungen werden über ein Guthaben abgerechnet, das der Auftraggeber vorab per Überweisung auflädt. Ein Lastschrifteinzug findet nicht statt.
(2) Die Gutschrift erfolgt in Höhe des tatsächlich eingegangenen Betrags. Weicht er von einem angekündigten Betrag ab, gilt der eingegangene.
(3) Das Guthaben kann nicht unter null fallen. Reicht es für eine Abbuchung nicht aus, wird die Leistung nicht erbracht und der Auftraggeber unterrichtet. Ein Zahlungsverzug entsteht dadurch nicht — es entsteht keine Forderung.
(4) Guthaben wird nicht verzinst und verfällt nicht. Der Auftraggeber kann die Auszahlung nicht verbrauchten Guthabens jederzeit in Textform verlangen; die Auszahlung erfolgt binnen 14 Tagen auf das Konto, von dem die Aufladung stammt.
(5) Buchungen werden nicht gelöscht und nicht verändert. Eine fehlerhafte Buchung wird durch eine Gegenbuchung ausgeglichen; beide bleiben im Verlauf sichtbar.
(6) Die Zuordnung einer Überweisung erfolgt über den Verwendungszweck. Fehlt er oder ist er unleserlich, ist eine Zuordnung von Hand nötig und die Gutschrift verzögert sich entsprechend.
06§ 6 DashCL: Nutzungsrecht und Vorabfassung
(1) DashCL wird in der jeweils bereitgestellten Alpha-Fassung überlassen. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im eigenen Betrieb.
(2) Eine Alpha ist ausdrücklich keine fertige Software. Sie kann Fehler enthalten, Funktionen können sich ändern oder entfallen, und Konfigurationen können zwischen zwei Ständen anzupassen sein. Der Auftraggeber setzt sie auf eigene Verantwortung ein.
(3) Der Zugang zu den Programmdateien wird einzeln freigeschaltet. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Eine erteilte Freischaltung kann widerrufen werden, wenn die Nutzungsbedingungen verletzt werden.
(4) Der Grundumfang ist unentgeltlich. Für unentgeltlich überlassene Software haftet der Anbieter nach den §§ 521, 523 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
(5) Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, auf bestimmte Funktionen oder auf Weiterentwicklung besteht nicht. Wird der Betrieb der kostenpflichtigen Zusatzleistungen eingestellt, wird nicht verbrauchtes Guthaben erstattet.
(6) Untersagt sind: Weitergabe der Programmdateien an Dritte, Entfernen oder Umgehen der Lizenzprüfung sowie das Anbieten der Software als Dienstleistung gegenüber Dritten.
07§ 7 DashCL: Server, Befehle und der Wächter
(1) DashCL stellt eine Verbindung zu den Servern her, die der Auftraggeber selbst einrichtet. Für die Berechtigung, auf diese Server zuzugreifen, ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der eingebaute Befehlswächter soll Fehlbedienungen verhindern. Er ist ausdrücklich keine Sicherheitsgrenze und ersetzt weder Rechtevergabe auf dem Server noch Datensicherungen. Wer Zugriff auf eine Kommandozeile hat, hat die Rechte des angemeldeten Benutzers.
(3) Diese Einschränkung wird hier genannt, weil ein Schutzmechanismus, auf den man sich zu Unrecht verlässt, gefährlicher ist als keiner.
(4) Für Datenverluste auf Systemen des Auftraggebers, die durch von ihm oder in seinem Auftrag abgesetzte Befehle entstehen, haftet der Anbieter nicht. Der Auftraggeber hält aktuelle Datensicherungen vor.
(5) Der Assistent nutzt ein Agenten-Werkzeug auf dem Rechner des Auftraggebers und dessen eigenen Zugang beim jeweiligen KI-Anbieter. Für Verarbeitung und Verfügbarkeit gelten die Bedingungen dieses Anbieters.
08§ 8 Rechte am Arbeitsergebnis
(1) Der Auftraggeber erhält an den im Auftrag erstellten Werken mit vollständiger Bezahlung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Der Quellcode wird übergeben.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Rechte beim Anbieter.
(3) Nicht übertragen werden Rechte an allgemeinen Bausteinen, Werkzeugen und Verfahren, die unabhängig vom Auftrag entstanden sind und in anderen Aufträgen weiterverwendet werden. Deren Nutzung im übergebenen Werk ist dem Auftraggeber dauerhaft und unentgeltlich gestattet.
(4) Enthält das Werk Fremdsoftware unter freien Lizenzen, gelten deren Bedingungen fort. Eine Aufstellung wird auf Verlangen übergeben.
(5) Der Anbieter darf das Vorhaben nach Abschluss als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
09§ 9 Abnahme, Mängel und Haftung
(1) Erbrachte Werkleistungen sind nach Bereitstellung zu prüfen und binnen 14 Tagen abzunehmen. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Bei Mängeln wird nachgebessert. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Für den unentgeltlichen Umfang von DashCL gilt vorrangig § 6 Absatz 4.
10§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Erhält der Anbieter im Rahmen des Auftrags Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, wird vor Beginn der Arbeit ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO geschlossen.
(3) Welche Daten diese Website und DashCL verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
11§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.
(2) Laufende Vereinbarungen über Pflege oder Zusatzleistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
12§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Leonberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht binnen sechs Wochen, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 9. August 2026